DBTW » Wichtige Tipps für Käufer
Wichtige Tipps für Käufer
Worauf beim Erwerb von Teilzeitwohnrechten zu achten ist.

Hält der Anbieter die gesetzlichen Vorschriften ein?

Prospekt bzw. Informationsschrift zur jeweiligen Ferienimmobilie müssen innerhalb der EU dem Kaufinteressenten in der Sprache seines Wohnsitzstaats ausgehändigt werden – oder auf Verlangen in der Sprache seiner Staatszugehörigkeit. Das heißt, allen Interessenten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und allen deutschen Staatsangehörigen müssen die Unterlagen in Deutsch zur Verfügung gestellt werden.

Der Kaufvertrag muss schriftlich abgefasst werden.

Kaufvertrag und Prospekt müssen enthalten: Name und Wohnsitz des Veräußerers und des Eigentümers der betreffenden Immobilie sowie die rechtliche Stellung des Veräußerers, genaue Beschreibung des Nutzungsrechts und des Wohngebäudes, Gesamtkosten für das Nutzungsrecht und Zusage des Veräußerers, dass zu den im Vertrag genannten Kosten und Verpflichtungen keine weiteren hinzukommen, Belehrung über ein Widerrufsrecht vom Kaufvertrag.

» Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist darf keine Anzahlung verlangt werden.

» Zeitpunkt und Ort der Kaufvertrags-Unterzeichnung müssen vom Käufer per Unterschrift bestätigt werden.

» Entsprechen die Informationen den gesetzlich vorgegeben Formblättern?

Doch nicht alles ist gesetzlich geregelt. Worauf man beim Teilzeitwohnrechte Erwerb noch achten muss:

» Gibt es eine Regelung für den Fall, dass der Eigentümer der fraglichen Immobilie insolvent wird?

» Ist die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie sichergestellt? Wer ist dafür verantwortlich? – Es muss nicht zwingend der Verkäufer sein!

» Wie steht es um Ruf und Finanzkraft des Anbieters?

» Wo liegt der Gerichtsstand für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung?
Im Idealfall ist der Gerichtsstand im Heimatstaat des Käufers.

Eine generelle Empfehlung

Unterschreiben Sie einen Kaufvertrag niemals unter Zeitdruck. Prüfen Sie in Ruhe, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Denken Sie daran, dass Sie auch nach Vertragschluss ein Widerrufsrecht haben.

Lassen Sie sich sämtliche Nebenkosten aufschlüsseln.

Lassen Sie sich nicht durch überhöhte, befristete Rabatte beeindrucken. Sie halten mit großer Wahrscheinlichkeit einer genauen Überprüfung nicht stand.

Lassen Sie sich nicht zur Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen »zwingen«, auch wenn Versprechungen, etwa Gratisurlaub machen zu können, noch so verlockend sind.

[Drucken]